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Betreff:
Anmerkungen zur Medialität
Im Unterschied zur vollendeten Entwicklung des Menschen über den Geist ist die
seelische Medialität
die bislang vorherrschende Art des "inneren Wortes" ohne den eigenen Geist, d.h. weitgehend aus der Seele.
Je demütiger ein Medium ist, desto lichtere unfreie Geister werden angezogen.
Derartige "Kundgaben" können ganz der Wahrheit gemäß dem Entwicklungsstand des Geistes, entsprechen,
es mangelt ihnen aber an wahrer Liebe und somit Leben; sie können im schlimmsten Fall bis zu Angst und Bedrängung reichen.
Wenn es die reine, wahre Liebe wäre, würden diese Geister dem Menschen in der Tatliebe dienen und sich nicht vor Menschengruppen setzen und "Kundgaben" von sich geben, um so noch mehr
Seelenschläfer
(d.h. geistige Trägheit und Übersättigung) hervorzubringen.
Da sie es aber nicht im Willen des Vaters tun, kann es nur
Eigenwille
, kein reines selbstloses, uneigennütziges Dienen, sondern der Hochmut der Geister sein. Ein großes Problem scheint dabei zu sein, dass solche Medien trotzdem glauben und es immer wieder beteuern, unmittelbar göttliche Vaterworte zu empfangen.
Weil immer gleiches sich anzieht, fehlt solchen Medien möglicherweise der Vergleichsmaßstab, wenn sie nicht ganz starke Selbstkritik üben und als oberstes Ziel das starke Bestreben haben, die reine Wahrheit und Liebe des Vaters im Dienen zu verkünden. Sie spiegeln sich dann in ihrer eigenen Größe, z.B. auch darin, sich "von Swedenborg und Lorber unabhängig gemacht"zu haben, um ihre angebliche Größe und Eigenständigkeit unter Beweis zu stellen!
Wenn allerdings die Grundlage des Lorber-Werkes in weiten Teilen als falsch angesehen wird, deutet das darauf hin, dass ein elementares ,Mißverständnis' vorliegen muß und es sich nur um mediale Kundgaben aus dem seelischen Ich durch dementsprechend angezogene Geister und nicht aus dem eigenen Geist handeln kann.
,Vaterworte' aus dem Gottesfunken sind nicht möglich, weil diese nur durch Einwirken des Hl. Geistes über den entsiegelten Geist gegeben werden. Da es der eigene Wille ist, muß der Vater es wegen der Beachtung des freien Willens zulassen.
Auszug aus:
http://j-lorber.de/jd/jl-epig/medial.htm
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